Aufgaben des Bearbeitungsgebietsverbandes

Wasser- und Bodenverbände organisieren  die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die im Einzugsgebiet der Bramau für die Pflege und Entwicklung der Gewässer zuständigen Wasser- und Bodenverbände (Gewässerpflegeverbände) haben sich für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum „Bearbeitungsgebietsverband Bramau“ zusammengeschlossen.

Aufgabe des Verbandes ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, sowie die Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz durch die Unterstützung seiner Mitglieder bei der Mitwirkung  zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Dies geschieht durch:

  1. Fachliche Unterstützung der Mitglieder.
  2. Erarbeitung und Abgabe von Stellungnahmen für die Mitglieder.
  3. Einbringen der Beschlüsse der Verbandsversammlung in die im Bearbeitungsbiet eingerichtete Arbeitsgruppe
  4. Einrichten und Bewirtschaften eines Flächenpools zum Vorhalten von Flächen für Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie durch die Mitgliedsverbände
  5. Aufstellen eines Grobkonzeptes als Grundlage für den Flächenpool im Einvernehmen mit den betroffenen Mitgliedsverbänden

Der Bearbeitungsgebietsverband leistet dabei  zum Beispiel folgende Arbeiten:

  • Unterstützung der Flussgebietseinheit bei der   Plausibilisierung und Forstschreibung der Daten, Karten und Planungsgrundlagen für das Maßnahmenprogramm.
  • Prüfung der Vollständigkeit der Daten der signifikanten Belastungen und ggf. Ergänzung fehlender Daten.
  • Unterstützung der Flussgebietseinheit bei der Identifizierung der in der Zielereichung gefährdeten Gewässerabschnitte und Grundwasserkörper.
  • Erarbeitung und Abstimmung von Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Erstellen fachlicher Beiträge