Aufgabe der Arbeitsgruppe

Der Bearbeitungsgebietsverband beteiligt bei Durchführung seiner Aufgabe zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie eine Arbeitsgruppe.

Mit ihr ermittelt er die lokalen Aspekte der Planung und stimmt die praktischen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ab.

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die Stellen, deren fachliche Belange durch den Bewirtschaftungsplan berührt sind. Dies sind insbesondere die zuständigen Kreisbehörden, Ämter und Gemeinden sowie die Naturschutz-, Fischerei- und Bauernverbände.

Der Bearbeitungsgebietsverband und die Arbeitsgruppe regeln Ihre Zusammenarbeit durch eine Geschäftsordnung.

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, im Rahmen der Umsetzung der EU-WRRL entstehende Fragestellungen gemeinsam zu erörtern, Lösungen zu erarbeiten, einvernehmliche Entscheidungen auf lokaler Ebene anzustreben sowie eine fristgerechte Aufgabenerledigung sicherzustellen.

Jedes Mitglied der Arbeitsgruppe ist dafür verantwortlich, dass die Beratungsgegenstände in der von ihm zu vertretenden Institution, sofern dies erforderlich ist, vorgetragen werden bzw. dass entsprechender Informationsfluss sichergestellt ist.

Jedes Mitglied der AG trifft grundsätzlich verbindliche Aussagen und stellt sicher, dass seine Entscheidungen von der entsendenden Institution mitgetragen werden.